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Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)

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Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nächsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. Ergänzt wird dies um eine Pflicht der Arbeitnehmer, ein Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Zudem wird die Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Corona-Tests anzubieten, ausgeweitet auf zwei Tests pro Kalenderwoche.

Die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Köln stellt zwei kostenlose Praxis-Leitfäden zum Thema zur Verfügung:

In den Leitfäden beantwortet das Arbeitsrecht-Team von Loschelder die wichtigsten HR-Fragen zu diesem Thema. Sie finden dort neben einer Erläuterung der arbeitsrechtlichen Grundlagen auch viele Praxistipps, wie Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben konkret umsetzen und mit den in der betrieblichen Praxis voraussichtlich auftretenden Schwierigkeiten umgehen können.

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