Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht seit einiger Zeit heftig gegen die Befreiung der bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern angestellten Rechtsanwälte (Syndikus- bzw. Unternehmensanwälte) von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. SGB VI vor. Zwischenzeitlich liegen viele Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte und auch erste Urteile des BSG vor (zu dem Urteil vom 31.10.2012 – Az. B 12 R 5/10 R – siehe auch die FAZ vom 28.8.2013. Das Urteil betrifft – wie eine weitere Entscheidung des BSG vom selben Tag – die Tätigkeit von Ärzten in der Pharmaindustrie, teilweise als Pharmareferent) . Einen hervorragenden Ãœberblick über den Meinungstand, die Diskussion und die Argumentationsansätze hat Herr Kollege Rechtsanwalt Denis Korneev, Prinzregentenstr. 127, 81677 München verfasst. Sie finden die Informationen unter http://syndikus-und-rentenversicherung.de/.
Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte
Detlef Grimm 26.8.2013 – 18:22 |
RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).