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Ehrliche Politiker: Es gibt sie! Oder: Verlängert den Februar!

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In meinem Blogbeitrag vom 9.3.2016 hatte ich dafür plädiert, dass die Diskussion um die Einführung weiterer Feiertage in Norddeutschland ehrlicher geführt werden sollte. Man sollte sich nicht hinter dem Reformationstag verstecken, sondern offen sagen, dass man einfach einen zusätzlichen freien Tag einführen will. Wie die Süddeutsche Zeitung am 23.4.2016 vermeldete, gibt es jetzt einen Vorstoß von SPD, Grünen und Linken, Feiertage künftig nachzuholen, die – wie gerade der 1. Mai – auf ein Wochenende fallen. Dabei wird teilweise dahingehend argumentiert, dass Arbeitgebern anderenfalls zusätzliche Arbeitstage geschenkt würden, die eigentlich als bezahlte Feiertage den Beschäftigten zustehen würden. Auch wird darauf verwiesen, dass eine Nachholung der Feiertage an einem Folgetag in anderen Ländern üblich sei.

Ob die in diesem Zusammenhang angeführten Beispiele aber wirklich zielführend sind? Damit hier nicht „Birnen mit Äpfeln verglichen werden“, müsste man prüfen, ob es sich bei diesen zusätzlichen Feiertagen um bezahlte freie Tage handelt. Auch müsste man für einen realistischen Vergleich einbeziehen, wie viele Urlaubstage in dem jeweiligen Land gewährt werden. Denn nach meiner Erfahrung gewähren viele Arbeitgeber in Deutschland mehr Urlaubstage als den gesetzlich vorgesehenen Mindesturlaub.

Und ganz grundsätzlich stellt sich die Frage, wie genau – oder pedantisch? – wir jetzt werden wollen. Könnten sich nicht auch Arbeitgeber beschweren, die ein festes Monatsgehalt zahlen und im Februar zwei Arbeitstage weniger für die gezahlte Vergütung erhalten haben als in anderen Monaten? Also verlängern wir den Februar! Oder finden uns damit ab: Mal gewinnt der eine und mal der andere.

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Magdeburg
www.goehmann.de

RA FAArbR Dr. Stefan Sasse ist Partner bei Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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