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Zum 1.4. gilt das neue AÜG – Aber was gilt genau? Downloaden Sie hier die konsolidierte Fassung

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Spätestens zum 1.4.2017 wird die Praxis das „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ beachten müssen. Hierüber ist im Vorfeld schon viel diskutiert worden; für Dynamik hat auch der Gesetzgeber gesorgt, der kurz vor der endgültigen Verabschiedung auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales noch einige bedeutsame Änderungen vorgenommen hat (s. Oberthür, ArbRB 2016, 369 ff.).

Was dem Rechtsanwender häufig noch fehlen dürfte, ist eine konsolidierte Fassung des Gesetzes. Wer hierauf nicht länger warten möchte, dem stellen wir im Rahmen eines kostenlosen Downloads eine von der Kanzlei Loschelder, Köln, angefertigte konsolidierte Fassung zur Verfügung, die alle Änderungen berücksichtigt. Möge sie bei der Einarbeitung in die neue Materie von Nutzen sein.

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