… und ich habe es verpasst! Das musste ich glauben, als ich das Schreiben einer Betriebskrankenkasse in den Händen hielt. Diese teilte einer Mandantin nämlich mit, dass eine Kündigung aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit nicht zulässig sei. Aber der Blick in § 8 EFZG und die Kommentarliteratur hat mich beruhigt. Es kann während und sogar wegen einer Erkrankung gekündigt werden. Allein stellt sich die Frage, ob ggf. ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, der dann auf die Krankenkasse übergegangen ist.
Ich verstehe ja, dass Krankenkassen die übergegangenen Ansprüche geltend machen wollen. Aber muss man mit derartigen Formulierungen für Verunsicherung bei den Arbeitgebern sorgen?