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ArbRB-Blog

Nachtrag 30.3.2020: Kurzarbeitergeldverordnung (KuGV) vom 23.3.2020 – BGBl. vom 27.3.2020

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Zunächst der Referentenentwurf der Kurzarbeitergeldverordnung (KuGV):

https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/Referentenentwuerfe/ref-KugV.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Und hier die Fundstelle aus dem elektronischen Bundesgesetzblatt: Teil I Nr. 14 vom 27.3.2020, BGBl. I 2020, 595. Die Verordnung ist rückwirkend zum 1.3.2020 in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2020.

RA FAArbR Dr. Detlef Grimm ist Partner bei Loschelder Rechtsanwälte, Köln. Er gehört zum festen Autorenteam des Arbeits-Rechtsberaters und ist Mitautor des Arbeitsrecht Handbuchs (Hrsg. Tschöpe) sowie des Handbuchs Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst (Hrsg. Groeger).

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