Ich möchte Ihnen weitere gute Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Kenntnis bringen: Sie finden Sie hier. Das ist teilweise sehr hilfreich, weil z.B. etwas präziser erklärt wird, inwieweit sich der Arbeitgeber um den Abbau von Urlaubsansprüchen kümmern muss.
Auf der altbekannten Kug-Ãœbersicht ist jetzt ein spezielles Corona-Kug-Antragsformular eingestellt, zu finden hier.