Auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums aktualisiert die Behörde ständig ihr Informationsblatt mit den am häufigsten gestellten Fragen (FAQ) zu den steuerlichen Maßnahmen zur Abfederung der Auswirkungen des Corona- Virus. Die neueste Version, die vom 29.6.2020 stammt, enthält insbesondere angepasste Hinweise zur Steuerfreiheit von Zuschüssen des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld. Berücksichtigt wird damit der im Corona-Steuerhilfegesetz neu eingefügte § 3 Nr. 28 a. EStG.
Der FAQ kann unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/2020-04-01-FAQ_Corona_Steuern.html
abgerufen werden.