Seit dem 1.1.2022 ist der elektronische Rechtsverkehr (ERV) für alle Rechtsanwälte verpflichtend. Jeder muss also jetzt das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) nutzen. Nicht wenige Kanzleien haben ihre Prozesse erst in letzter Minute umgestellt. Herausfordernd ist dabei nicht nur die „neue“ Technik, sondern auch die Rechtsprechung, die die gesetzlichen Vorgaben nun nach und nach präzisiert. Mit diesem Online-Dossier möchten wir Ihnen fortlaufend einen Ãœberblick über die aktuellen Entwicklungen geben mit besonderem Fokus auf das Arbeitsrecht.
Blog-Beiträge
Greger, Blog powered by Zöller: Tücken der elektronischen Signatur
Greger, Blog powered by Zöller: Augen auf beim beA-Versand
Greger, Blog powered by Zöller: Fußangeln beim beA
Aufsätze
Mantel, Hilfe mein beA klemmt! Die Ersatzeinreichung als Lösung – Anleitungen, Muster und nützliche Links zum Umgang mit Störungen, ArbRB 2023, 188 (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Tiedemann, Der elektronische Rechtsverkehr in der Praxis – Ausgewählte aktuelle Rechtsprechung zum Einsatz von beA & Co., ArbRB 2022, 253 (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Tiedemann, Update zum elektronischen Rechtsverkehr – Die aktuellen Änderungen im Verfahrensrecht (ArbGG, ZPO und ERVV) im Ãœberblick, ArbRB 2021, 389 (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Böhm, Elektronischer Rechtsverkehr – Herausforderung PDF – Rahmenbedingungen und Heilung von Mängeln durch Glaubhaftmachung ArbRB 2020, 389 (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Tiedemann, Der elektronische Rechtsverkehr mit den Arbeitsgerichten – Technische Vorgaben für die anwaltliche Praxis – oder: Ein Phantom nimmt Konturen an, ArbRB 2018, 157 (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Aktuelle Rechtsprechung
BAG vom 23.05.2023 – 10 AZB 18/22: Elektronischer Rechtsverkehr – Nutzungspflicht – Verbandssyndikusrechtsanwalt (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
BGH v. 7.9.2022 – XII ZB 215/22: Einfache Signatur: Wort „Rechtsanwalt“ ohne Namensangabe genügt nicht (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
BAG v. 25.4.2022 – 3 AZB 2/22: Formerfordernisse beim elektronischen Rechtsverkehr – Keine Einbettung der Schriftarten erforderlich, ArbRB 2022, 205 (Tiedemann) (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
BAG v. 14.9.2020 – 5 AZB 23/20: Einlegung eines Berufungsschriftsatzes mittels beA – Anforderungen an die einfache Signatur i.S.v. § 130a Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 ZPO, ArbRB 2020, 375 (Esser) (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
BAG v. 5.6.2020 – 10 AZN 53/20: Formgerechte Einreichung von Schriftsätzen über beA, ArbRB 2020, 241 (Einfeldt), (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
LAG Schleswig-Holstein v. 25.3.2020 – 6 Sa 102/20: Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs in Schleswig-Holstein auch in Berufungsinstanz, ArbRB 2020, 242 (Braun) (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
LAG Schleswig-Holstein v. 19.9.2019 – 5 Ta 94/19: Verpflichtung zur Kenntnisnahme von per beA zugestellten Dokumenten, ArbRB 2020, 13 (Esser) (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Kommentierungen
Tiedemann in Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht, (HWK) §  46c ArbGG, (gratis abrufbar im Datenbank-Test)
Herberger in Schwab/Weth, Arbeitsgerichtsgesetz, § 46c ArbGG , (gratis abrufbar im Datenbank-Test)