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Online-Dossier: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

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Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. Aber wie sind die neuen Vorgaben jetzt umzusetzen? Inzwischen gibt es hierzu u.a. mit dem neuen Tschöpe sogar schon erste „Kommentierungen“. Und seit dem 18.4.2023 gibt es ein Referentenentwurf des BMAS zur Umsetzung der neuen Vorgaben.

Blog-Beiträge

Literatur

Aus Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch, 13. Auflage 2023 (Aktionsmodul Arbeitsrecht)

2. Teil A. III. 3. Pflicht zur Erfassung der Arbeitszeit

2. Teil A. II. 1. a) gg) Arbeitszeit | Vertrauensarbeitszeit

4. Teil A. V. 2. b): Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten | Initiativrecht

4. Teil A. V. 5. f) aa) Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG)

4. Teil A. V. 5. f) cc) Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen zur Verhaltens- und Leistungsüberwachung (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) | Überwachung

6. Teil A. VII. Aushangpflichten und Arbeitszeitnachweise

Aufsätze/Beiträge

  • Kleinebrink, Referentenentwurf zur Neuregelung der Arbeitszeiterfassung, ArbRB 2023, 129
  • BAG-Präsidentin zur Arbeitszeiterfassung: Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung, ArbRB 2023, 66
  • Gutachten von Höpfner und Thüsing zur Reform des Arbeitszeitrechts, ArbRB 2023, 66
  • Lunk, Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit – Anmerkungen zum BAG-Beschl. v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 13
  • Braun/Sura, Der Beschluss des BAG zur Zeiterfassung – Die Vermessung der (Arbeits-)Welt, GmbHR 2022, R324
  • Schiefer, Das Arbeitszeitrecht und die maßgeblichen Bestimmungen, DB 2022, 2730
  • Rudkowski, Abgrenzungsfragen der Arbeitszeit – Zugleich Vorschlag für Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes
    Lena , ZFA 2022, 510
  • Franzen, Grundfragen der Arbeitszeit, ZFA 2022, 455
  • Tiedemann, Die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast im Ãœberstundenvergütungsprozess nach „CCOO“ – Bleibt trotz des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung alles beim Alten? ArbRB 2022, 348
  • Kock, „Stechuhr-Urteil“ des EuGH verändert nicht die Darlegungs- und Beweislast im Ãœberstundenprozess, DB 2022, 2926 (Kock)
  • Caspers, Variable Arbeitszeit, ZFA 2022, 488

Weitere Beiträge

News

Arbeitszeiterfassung im Sport – In der Halbzeit zur Stechuhr (SPIEGEL online)

Regelung zur Arbeitszeiterfassung – Das Land verweigert ein Gesetz (DIE WELT online)

BMAS: Fragen und Antworten zur Arbeitszeiterfassung (Stand: 3.5.2023)

Gesamtmetall fordert Flexibiliserung des Arbeitszeitrechts – Gutachten u.a. von Thüsing und Höpfner (mit den Gutachten im Volltext und zum Download)

BAG-Präsidentin: Urteil zur Arbeitszeiterfassung ein Politikum – Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung

BAG-Jahresbericht 2022: Das deutsche Arbeitsrecht wird immer europäischer

Rechtsprechung

  • BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (Volltext)
  • BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21: Pflicht zur Arbeitszeiterfassung („Stechuhr-Entscheidung“), ArbRB 2023, 9 (Hülbach)
  • BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21: (Kein) Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung einer elektronischen Zeiterfassung – Gesetzliche Erfassungspflicht, ArbRB 2022, 299 (Braun)
  • BAG v. 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, GmbHR 2023, 74 (Stephan/Schreiner)
  • BAG v. 13.09.2022 – 1 ABR 22/21, EWiR 2023, 22 (Sura)
  • BAG v. 13.09.2022 – 1 ABR 22/21: Das BAG ermöglicht eine flexible Erfassung der Arbeitszeit, DB 2023, 77 (Kleinebrink/Schomburg)
  • EuGH v. 14.05.2019 – C-55/18 (CCOO): Pflicht zur Arbeitszeiterfassung , ArbRB 2019, 162 (Marquardt)
  • LAG München v. 22.5.2023 – 4 TaBV 24/23: Betriebsrat hat Initiativrecht für Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung (Volltext)

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