Beleidigungen und ungeniertes Lästern über den Arbeitgeber und/oder Kollegen im Internet, insbesondere in sozialen Medien (Facebook), sind momentan oft Gegenstand der Berichterstattung der Tagespresse. Manchmal gelangt ein privater Chat auf die Pinnwand von Facebook, die Kehrseite der schönen neuen Welt sozialer Medien. Zuletzt hatte das ArbG Duisburg am 26.9.2012 (Az. 5 Ca 949/12) entschieden, dass grobe Beleidigungen des Arbeitgebers und/oder von Kollegen im Internet (wie die Bezeichnung als „Speckrollen“ und „Klugscheißer“) eine außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigen können.
Eine lesenswerte und schön aufbereitete Zusammenstellung weiteren aktuellen Fallmaterials liefert heute Spiegel Online im Ressort Karrierespiegel unter http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/facebook-wie-arbeitsgerichte-ueber-beleidigungen-entscheiden-a-863031.html.