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BSG schafft Beruf des Freelancer-Piloten ab

avatar  Jonas Singraven

Seit einigen Jahren schon hat eine gravierende Wertungsverschiebung in der BSG-Rechtsprechung stattgefunden, die seither dazu führt, dass anerkannte selbständige Berufsbilder weitreichend in die Illegalität getrieben werden. Insbesondere hatte das BSG 2019 den Beruf des Honorararztes und der Honorarpflegefachkraft abgeschafft. Nun trifft es offenbar den Freelancer-Piloten.

Die Tätigkeit als Freelancer-Pilot, der von Zeit zu Zeit Flugaufträge für Charter-Airlines durchführt, war bislang ein etabliertes und anerkanntes Berufsbild. Mit Urteil vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R) hatte das BSG ursprünglich entschieden, dass keine Scheinselbständigkeit vorliege, sofern Airline und Freelancer-Pilot jeden Flug gesondert vereinbaren und der Freelancer-Pilot sich deshalb nicht zur Arbeit bereithalten müsse.  Die Umstände, dass die Airline den Co-Piloten und das Flugzeug stelle sowie die Flugzeit und Route vorgebe, stünden nicht entgegen. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte galt die Tätigkeit als Freelancer-Pilot daher als rechtlich „sauber“.

Offenbar hat das BSG seine Rechtsauffassung nun geändert. Am 23.04.2024 (Az. B 12 BA 9/22 R) hat das BSG entschieden, dass Freelancer-Piloten scheinselbständig sind, wenn sie das Flugzeug der Airline nutzen und Einzelaufträge mit höchstpersönlicher Durchführungspflicht annehmen, selbst dann, wenn anders als in einem typischen Arbeitsverhältnis keine ständige Dienstbereitschaft bestehe.

Auch wenn die vollständige Urteilsbegründung noch nicht vorliegt, dürfte die Marschrichtung klar sein: Das Berufsbild des Freelancer-Piloten dürfte perspektivisch vom Markt verschwinden. Die Unterhaltskosten für ein eigenes Charter-Flugzeug sind für einen Freelancer in aller Regel zu hoch, so dass er seinen Beruf unter der neuen Rechtsprechung nicht mehr legal ausüben könnte.

 

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