Der klassische Anwendungsbereich des ÄArbVtrG ist die ärztliche Weiterbildung in Krankenhäusern kommunaler, kirchlicher oder freier Träger. Nach § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG gelten die Absätze 1 bis 5 dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag unter den Anwendungsbereich des WissZeitVG fällt. Damit beschränkt sich der sachliche Geltungsbereich der Befristungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 1 bis 4 ÄArbVtrG auf […]
Kategorie-Archiv: Befristeter Arbeitsvertrag
Noch mehr Vorsicht beim Vorbeschäftigungsverbot
Am 11.10.2017 hatte ich über die heftige Kritik der LAG’s an der Rechtsprechung des BAG zu § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG berichtet. Auch das LAG Hessen teilt im Urteil vom 11.07.2017 – 8 Sa 1578/16 die Kritik aus Baden-Württemberg und Niedersachsen und stellt sich gegen die Rspr. des BAG. In § 14 Abs. 2 […]
Vorsicht beim Vorbeschäftigungsverbot
Die Rechtsprechung des BAG (erstmals im Urteil vom 6.4.2011 – 7 AZR 716/09, ArbRB 2011, 130 [Boudon]) zur zeitlichen Begrenzung des Vorbeschäftigungsverbotes des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auf drei Jahre hat heftige Kritik erfahren. Dieser Kritik hat sich das LAG Niedersachsen nun vehement angeschlossen und auch das Vertrauen (von Arbeitgebern) auf den […]
„Der Alte“ – Befristung in Fernsehserien
Auch wenn man nicht regelmäßig Fernsehserien sieht, geraten sie durch gerichtliche Entscheidungen auf unseren arbeitsrechtlichen „Schirm“. Die Schauspieler Pierre Sanoussi-Bliss in der Rolle des Kommissars „Axel Richter“ und Markus Böttcher in der seines Kommissarkollegen „Werner Riedmann“ waren vom ZDF befristet eingestellt worden, obwohl sie bereits seit Jahrzehnten – Böttcher seit 26 Jahren, Sanoussi-Bliss seit 18 […]
Kunstfreiheit für Fußballvereine?
In der Beratung von Sportvereinen stellt sich immer wieder die Frage, ob befristete Arbeitsverhältnisse mit Trainern oder Spielern auch außerhalb von § 14 TzBfG abgeschlossen werden können. Das LAG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 17.02.2016 – 4 Sa 202/15 diese Frage bejaht und dies mit der Eigenart der Arbeitsleistung begründet (vgl. auch Schewiola, ArbRB 2016, […]
Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch gerichtlichen Vergleich
Der Sachgrund einer Befristung durch gerichtlichen Vergleich i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG erfordert nach Auffassung des BAG sowohl einen gerichtlichen Streit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als auch die Einzelfallprüfung, ob ein institutioneller Rechtsmissbrauch vorliegt (BAG, Urt. v. 12.11.2014 – 7 AZR 891/12, ArbRB 2015, 70). In dem zugrunde liegen […]
LAG Bremen legt § 41 Satz 3 SGB VI dem EuGH vor
Zum 1.7.2014 hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 41 Satz 3 SGB VI gestattet, eine „mehrfache“ Befristung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze hinaus und das auch noch beliebig kurz zu vereinbaren. Das LAG Bremen hat die Frage, ob dies europarechtlich zulässig ist, mit seinem Beschluss vom 23.11.2016 – 3 Sa 78/16 dem EuGH […]
Auf in die Verlängerung?
Am gestrigen Tage ging der Streit des FSV Mainz mit seinem ehemaligen (?) Torhüter in die zweite Halbzeit. Nachdem dieser in der ersten Halbzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz in Führung gegangen war, konnte der Verein nun vor dem Landesarbeitsgericht (Urt. v. 17.2.2016 – 4 Sa 202/15) ausgleichen. Das Landesarbeitsgericht musste sich unter anderem mit der […]
Ohne Arbeitsrichter geht es nicht
Befristungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gesetzlich legitimierter Sachgrund. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht auslösen (Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III [Stand 08/2015], Ziff. 159.19). Zur Wirksamkeit eines in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht abgeschlossenen Vergleichs hat sich […]
WissZeitVG soll geändert werden
Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern. Es gilt seit 2007 und regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahre zulässig. Wird eine Qualifizierung über Drittmittel finanziert, sollen […]