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Tag-Archiv: Abgrenzung zum Dienstvertrag

BAG präzisiert Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Dienst- und Werkvertrag

Nach dem 1.4.2017 hat die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmerüberlassung und Dienst- und Werkverträgen noch mehr Bedeutung gewonnen, da die Absicherung eines „fehlgeschlagenen“ Dienst- und Werkvertrages durch eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis wegen §§ 1 Abs. 1 Satz 5, 9 Abs. 1 Nr. 1a, 10 Abs. 1 Satz 1 AÃœG unmöglich geworden ist. Das Urteil des BAG vom 27.6.2017 – […]