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Tag-Archiv: Bedarfsarbeitsverhältnis

Abrufarbeitsverhältnis: Vorrang von § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG vor ergänzender Vertragsauslegung

Der Arbeitsvertrag enthält die Regelung, dass die Erbringung der Arbeitsleistung auf Abruf erfolgt und dass die Lage der Arbeitszeit jeweils mindestens vier Kalendertage im Voraus mitgeteilt wird sowie dass die Arbeitsleistung auch ohne Einhaltung der Ansagefrist zu erbringen ist, soweit die Mitarbeiterin im Einzelfall hierauf verzichtet hat. Im Zeitraum Januar 2017 bis Dezember 2019 rief der […]