LAG Baden-Württemberg vom 18.8.2021 (4 SaGa 1/21):
– Interne Preiskalkulation können ein Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 6 GeschGehG sein.
– Eine angemessene Sicherung kann auch über eine IT-Richtlinie oder ein „need to know“-Prinzip erfolgen.
– Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses scheidet mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr aus, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist.
Im Einzelnen: […]
Tag-Archiv: eidesstattliche Versicherung
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG? Und keine Unterlassungsverfügung bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
25.10.2021 – 09:12