Bezüglich Eingruppierungen im öffentlichen Dienst ist anerkannt, dass der Arbeitgeber grundsätzlich eine fehlerhafte, der Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht entsprechende tarifliche Eingruppierung korrigieren kann, ohne den Arbeitsvertrag (z.B durch Änderungskündigung) ändern zu müssen. Dazu muss er allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen. Dazu genügt es, wenn jedenfalls eine der tariflichen Voraussetzungen […]
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Fachliteratur zum Arbeitsrecht
In folgenden Fachgebieten des Arbeitsrechts finden Sie die Arbeitsrechts-Literatur, die Sie brauchen.
Allgemeines
Arbeitsrecht
Individualarbeitsrecht
Kollektivarbeitsrecht
Arbeitsrechtl. Verfahrensrecht
Sonstiges Arbeitsrecht
Sozialversicherungsrecht im SGB
Int. und europäisches Recht