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Tag-Archiv: Tatsachenbehauptung

„Nicht lernfähig, nicht einsetzbar und absoluter Risikofaktor“ – zulässige Beurteilung oder unzulässige Schmähkritik?

In einer internen Beurteilung aus Anlass des bevorstehenden Ablaufs einer Probezeit wurden zum einen in einer tabellarischen Aufstellung die „Sorgfalt“ und das „Verhalten des Arbeitnehmers gegenüber Kunden“ jeweils mit „ausreichend“ und die Kategorien „Arbeitstempo“, „Geschicklichkeit“, „Fachkenntnisse“, „Verhalten gegenüber Vorgesetzten“ und „Verhalten gegenüber Arbeitskollegen“ jeweils mit „mangelhaft“ bewertet. Zum anderen hieß es unter der vom Beklagten unterschriebenen […]