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ArbRB-Blog

Tag-Archiv: Zuständigkeit der Einigungsstelle

Fehlende Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerde über Rechtsanspruch

Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Beschwerde, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat erhoben und dieser als berechtigt erachtet hat, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt nach § 85 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber […]